Anhörungstage sind keine Beschlusstage: Ihr Wert liegt darin, Argumente, Akteurskonstellationen und mögliche Änderungsrichtungen früh sichtbar zu machen.
LAGE IN 90 SEKUNDEN
Der Wirtschaftsausschuss berät heute öffentlich über den Regierungsentwurf zur Optimierung und Absicherung des Offshore-Wind-Ausbaus; ein Beschluss ist damit nicht verbunden.
Der Verteidigungsausschuss hört heute zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz an; beraten wird der Regierungsentwurf auf Drucksache 21/8409.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hört heute zum nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen und zu einem Oppositionsantrag an.
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ENERGIE · OFFSHORE-WIND · BUNDESTAG
Wirtschaftsausschuss hört zum Offshore-Wind-Ausbau an
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt am 2. November 2026 von 12.30 bis 14.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See durch. Gegenstand sind die Bundestagsdrucksachen 21/8238 und 21/8825 sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke.
Auf der Anhörungsseite sind Sachverständigenliste und Stellungnahmen veröffentlicht, darunter Beiträge der IG Metall, der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz und Amprion sowie der DIHK. Diese Beiträge dokumentieren Positionen; sie sind weder Ausschussbeschluss noch geltendes Recht.
Die Seite des Bundestages weist als Stand den 2. November 2026 aus. Damit sind Termin, Beratungsgegenstand und veröffentlichte Stellungnahmen tagesaktuell belegt.
Der Verteidigungsausschuss führt am 2. November 2026 von 13.30 bis 16 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes durch. Grundlage ist Bundestagsdrucksache 21/8409.
Nach der Ausschussseite wurde der Anhörungstermin am 7. Oktober beschlossen. Tagesordnung, Sachverständigenliste und eine veröffentlichte Stellungnahme sind auf der Seite abrufbar; die Anhörung wird online übertragen.
Der Entwurf befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Aus der Anhörung lässt sich weder eine Annahme noch eine bestimmte spätere Gesetzesfassung ableiten.
Arbeitsausschuss diskutiert den Aktionsplan zur Tarifbindung
BUNDESTAG · ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG 02.11.2026 · REGIERUNGSUNTERRICHTUNG UND ANTRAG IN BERATUNG
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt am 2. November 2026 um 14 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Tarifbindung durch. Gegenstand sind die Unterrichtung der Bundesregierung zum nationalen Aktionsplan nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 der EU-Mindestlohn-Richtlinie auf Drucksache 21/7700 und ein Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/585.
Die Anhörungsseite nennt eine Sachverständigenliste und mehrere schriftliche Stellungnahmen, unter anderem von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite sowie aus der Wissenschaft. Die Sitzung wird live übertragen und später in der Bundestagsmediathek bereitgestellt.
Beraten werden eine Regierungsunterrichtung und ein parlamentarischer Antrag. Die Anhörung ist kein Gesetzesbeschluss und begründet für sich keine neue Rechtswirkung.
Beobachten: Die EU-Kommission sammelt bis 23. November Rückmeldungen zur künftigen Wasserstoffstrategie. Die Konsultation soll in die Vorbereitung der Strategie einfließen und läuft parallel zur Arbeit am Erneuerbaren-Rahmen für die Zeit bis 2040.
Konsequenz für Public Affairs: Verantwortliche aus Energie, Industrie, Verkehr und Finanzierung sollten ihre Evidenz zu Investitionssicherheit, Infrastruktur und Nachfrage jetzt auf konkrete Konsultationsfragen beziehen. Intern ist zu klären, welche Aussagen belastbare Daten tragen und welche Punkte erst politisch zu bewerten sind.
Vom Buch in die Praxis
KAPITEL 6 · DIE KARTOGRAPHIE DER NETZWERKE
Kapitel 6 „Die Kartographie der Netzwerke“ passt zu einem Tag, an dem veröffentlichte Stellungnahmen sichtbar machen, welche Akteurinnen und Akteure welche Interessen in drei Verfahren einbringen. Die Leitfrage lautet: Welche Beziehungen und Argumentationslinien werden durch die Anhörungen erkennbar – und welche bleiben noch unklar? Die vertiefte Methode bleibt der Lektüre des Buches vorbehalten.
Illustratives Szenario – kein belegter Realfall. Nutze ausschließlich die beigefügten offiziellen Anhörungsseiten, Gesetzentwürfe und veröffentlichten Stellungnahmen. Erstelle eine Tabelle mit: Verfahren; Dokument/Absender; betroffener Regelungspunkt; Kernaussage; Forderung; exakte Fundstelle; Status des Dokuments; offene Frage. Erfinde keine Positionen oder Beziehungen. Markiere fehlende Angaben mit ‚OFFEN‘ und trenne Befund von Einordnung.
Offizielle Anhörungsseite und dort verlinkte Unterlagen vollständig erfassen.
Aussagen je Dokument mit Absender, Datum und Fundstelle notieren.
Übereinstimmungen und Konflikte nur aus ausdrücklich belegten Aussagen ableiten.
Stellungnahme, Ausschussberatung und möglichen späteren Beschluss getrennt kennzeichnen.
Fachverantwortliche prüfen Originalstellen und entscheiden über Monitoring oder Dialog.
Ergebnis und Grenzen: Erwartete Ausgabe: eine knappe, nachprüfbare Synopse der veröffentlichten Positionen. Grenzen: keine Rechtsberatung, keine Aussage über informelle Beziehungen und keine automatische Kontakt- oder Priorisierungsentscheidung.
Transparenz: KI-gestützt recherchiert und aufbereitet. Quellen und analytische Ableitungen sind gekennzeichnet; automatisierte Prüfung ersetzt keine eigenständige fachliche Abnahme.
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