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GLOSSAR / INTERESSENVERTRETUNG

Lobbying

Auch gesucht als: Lobbyismus, Interessenvertretung

Begriffsstand: 26. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit · Quellen & Arbeitsweise

Was bedeutet Lobbying?

Lobbying ist die gezielte Einflussnahme auf öffentliche Willensbildung und Entscheidungen im Interesse bestimmter Akteure. Dazu können direkte Gespräche, schriftliche Beiträge und mittelbare öffentliche Aktivitäten gehören. Welche Tätigkeit rechtlich erfasst wird, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Regelwerk.

Was heißt das für Public Affairs?

Für professionelle Arbeit sollten Auftraggeber, Anliegen, Tatsachengrundlage und vorgeschlagene Änderung klar sein. Ein KI-Entwurf kann Argumente sortieren; die Verantwortung für Aussagen, Offenlegung und Vorgehen bleibt beim handelnden Team. Die OECD behandelt legitime Beteiligung und Schutz vor unangemessener Einflussnahme zusammen.

Worauf kommt es an?

Nicht jede Kommunikation mit einer Behörde ist Lobbying. Ebenso wenig lässt sich aus einem Registereintrag bereits auf die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Aktivität schließen.

Drei Fragen für die Praxis

  1. Ist der Auftrag offengelegt?
  2. Sind Behauptungen belegt?
  3. Welche Transparenzregeln betreffen den konkreten Vorgang?

Originalquellen & Vertiefung

Die Quellen erläutern den Begriff oder seinen fachlichen Rahmen. Die Anwendungshinweise und das fiktive Beispiel sind eigenständige Ausarbeitungen dieses Glossars.

Fachbegriffe werden verständlich eingeordnet; berufliche Arbeitsbegriffe sind keine gesetzlichen Definitionen. Bei Rechtsfragen sind die einschlägige Fassung und der konkrete Einsatz maßgeblich.

KI-gestützt erstellt. Beispiele sind fiktiv und beschreiben keine realen Fälle. Mehr zur Arbeitsweise · Korrekturhinweis senden